GLÄSER · RECHTSANWÄLTE, Bitterfeld - Wolfen, Telefon: 03493/515 800 · Telefax: 03493/515 8015


Tätigkeitsbereiche der Gläser · Rechtsanwälte

  • allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Bankrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Grundstücksrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Reiserecht
  • Schadensersatzrecht
  • Sozialrecht
  • Sportrecht
  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsrecht

    Arbeitsrecht

    Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei wesentliche Bereiche, nämlich das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht auf.

    Das Individualarbeitsrecht hat die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Inhalt. Im Streit stehen hier überwiegend das Zustandekommen und die Beendigung von Arbeitsverträgen sowie Fragen hinsichtlich der gegenseitigen Pflichten aus der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts geht es zumeist um Fragen des Tarifvertragsrecht, des Betriebsverfassungsrechts sowie des Arbeitskampfrechts.

      Leistungen unserer Kanzlei
    • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
    • Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen
    • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
    • Beratung und Umsetzung der Kündigung und sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Kündigungsschutzklage
    • Abwehr von Klagen durch den Arbeitnehmer

    Wir stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht nur während eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, sondern auch und gerade im vorhinein zur Vermeidung teurer Prozesse gleichermaßen zur Verfügung. Darüber hinaus entwerfen und überprüfen wir arbeitsrechtliche Verträge, stehen in Kündigungsschutzverfahren sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zur Seite und beraten gern in allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen.

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    Bankrecht

    Das juristische Spielfeld des Bankenrechts ist weit gefächert. Es umfasst Fragen der fehlerhaften und falschen Anlageberatung bezüglich des Kaufes von Aktien, Immobilienfonds oder Anleihen, der Einhaltung von umfassenden Aufklärungspflichten, der Prospekthaftung sowie der Bankenhaftung insgesamt.

    Auch gibt es mehr und mehr Probleme bei Hausfinanzierungen, dem Kauf von sog. "Schrottimmobilien", Bürgschaftserklärungen usw.

    Viele Banken nutzen ihre Stellung als Kreditinstitut gegenüber den auf ihre Hilfe angewiesenen Kunden aus und stellen beispielsweise Tätigkeiten in Rechnung, die sie nicht berechnen darf. So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. August 2000 entschieden, daß eine Bank keine Gebühren für einen Freistellungsauftrag des Kunden berechnen darf.

      Leistungen unserer Kanzlei
    • Prüfung von Darlehensverträgen
    • Prüfung der Haftung von Banken bzw. ihrer Mitarbeiter wegen u.a. fehlerhafter Beratung
    • Abwehr von Zahlungsklagen der kreditgebenden Banken
    • Abwehr von Zwangsvollstreckungsangelegenheiten der Banken
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    Grundstücksrecht

    Das Grundstücksrecht im eigentlichen Sinne beinhaltet Fragen des privatrechtlichen Immissionsschutzes, das Verbot des Errichtens oder Unterhaltens Gefahr drohender Anlagen auf Nachbargrundstücken, die Rechte bei einem drohenden Gebäudeeinsturz auf einem Nachbargrundstück sowie die Rechte des Nachbarn bei einer Vertiefung des Nachbargrundstückes.

    Immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn führt der überwuchs von Bäumen und Sträuchern sowie der überbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen von einem Nachbargrundstück auf das andere.

    Darüber hinaus beinhaltet das Grundstücksrecht im eigentlichen Sinne die Fragen des Notwegerechtes, des Nießbrauches und der Grunddienstbarkeiten.

      Leistungen unserer Kanzlei
    • Prüfung, Erstellung, Abwicklung und ggf. der Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen
    • Prüfung und Durchsetzung nachbarrechtlicher Ansprüche
    • Veranlassung der Eintragung von Grundstücks- und grundstücksgleichen Rechten
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    Reiserecht

    Wer kennt das nicht: Man bucht eine Reise, die im Katalog nur das Beste verspricht. Wenn man dann aber vor Ort ist, dann haben Realität und Katalogabbildung oft nichts mehr gemein.

    In solchen Momenten stellt sich die Frage, an wen man sich mit seinen Ansprüchen wie wendet. Hält man sich an das Reisebüro, den Veranstalter, das Hotel bzw. den Inhaber des Hotels? Eine allgemein gültige Lösung gibt es nicht. Vielmehr ist jeweils auf den Einzelfall abzustellen.

    Darüber hinaus stellen sich Fragen nach Fristen bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen sowie hinsichtlich der Höhe der jeweils geltend zu machenden Minderungen.

      Leistungen unserer Kanzlei
    • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen des Reisenden wegen erheblichen Mängeln der Reise insgesamt
    • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen des Reisenden wegen eines Unfalles oder einer Verletzung während des Urlaubes
    • Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Reisenden wegen vom Reiseveranstalter verschuldetem Nichtantritt der gebuchten und bezahlten Reise
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    Sportrecht

    Ob Betrugsvorwürfe gegen Schiedsrichter- oder Dopingskandale von Sportlern, Ärzten und Verantwortlichen, die juristisch zu klärenden Fragen im Sportrecht nehmen mehr und mehr zu. Die täglichen Nachrichten in den Sportteilen der Tageszeitungen und den Sportmagazinen sowie die Vielzahl von Fernsehberichten beweisen dies.

    Die Schwierigkeit des Sportrechts liegt im Zusammenwirken, oft auch im Zusammenstoß von staatlichem Recht und den von nationalen und internationalen Verbänden gesetzten Regelwerke. Probleme stellen sich insbesondere zwischen Verbänden, Vereinen und dem einzelnen Sportler.

      Leistungen unserer Kanzlei
    • Prüfung und Erstellung von Verbands- und Vereinssatzungen und anderen Regelwerken
    • Erstellung von individuellen Verträgen mit Sportbezug für den Verband, den Verein und den einzelnen Sportler
    • Erstellung von Sponsoringverträgen
    • Durchsetzung von Schadensersatzansprüche gegen Vereine und Veranstalter von sportlichen Wettkämpfen wegen Sportunfällen oder Verletzungen von Zuschauern
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    Vertragsrecht

    Unter das Stichwort des Vertragsrechtes fallen vielerlei zweiseitige Rechtsbeziehungen.

    Angefangen vom einfachen Kaufvertrag, über Dienst-, Werk-, Leasingvertrag, bis hin zum Darlehensvertrag, ohne daß eine vollständige Aufzählung alles.

    Dabei sind noch Regelungen für Verbraucherkredit-, Haustür- und Fernabsatzgeschäfte zu berücksichtigen. Gleiches gilt bei in den Vertrag einbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen.

      Leistungen unserer Kanzlei
    • Erstellung von Verträgen
    • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
    • Rückabwicklung von Verträgen
    • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz
    • Betreuung bei Fernabsatzgeschäften
    • Beratung bei Haustürwiderruf und Verbraucherkredit
    • Prüfung der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
    • Beratung bei sittenwidrigen und unwirksamen Verträgen
    ↑hoch